Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — 'Bedauern' im Arbeitszeugnis

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — 'Bedauern' im Arbeitszeugnis Eine Arbeitnehmerin, die nach dem Ende ihres Arbeitsverhältnisses ein 'Endzeugnis' erhalten hat, kann nicht verlangen, dass das Zeugnis eine „vollständige Schlussformel mit Dank, Bedauern und guten Wünschen für die Zukunft“ enthalte. Der ehemalige Arbeitgeber bewertete die Frau im Endzeugnis lediglich mit „gut“, so dass die Frau nicht verlangen könne, dass er „ein Bedauern über das Ausscheiden zum Ausdruck bringt“. Auch (gute) Wünsche für die private Zukunft müssen nicht Bestandteil der Schlussformel sein, weil darauf kein rechtlicher Anspruch besteht. Das gelte auch dann, wenn die Frau an sie persönlich gerichtete E-Mails ihrer Vorgesetzten vorlegen kann, in denen diese ihr Bedauern über das Ausscheiden ausgedrückt und ihr für die Zusammenarbeit gedankt haben. Damit wird nicht auch die Auffassung des Arbeitgebers wiedergegeben (LAG München, Az. 3 Sa 188/21).