Keine gewerbesteuerliche Kürzung bei zusammenhängenden Miet- und Dienstleistungen

Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG), also der Gewinn aus Gewerbebetrieb, der nach dem Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz ermittelt wird (§ 7 Satz 1 GewStG), vermehrt und vermindert um die in den…