„Erbauseinandersetzung muss zeitnah erfolgen.“ Wo steht das?

Um gleich die Antwort auf die Frage in der Überschrift zu geben: nirgends! Das heißt: Die Finanzverwaltung darf nicht einfach so 'mir-nix-dir-nix'-Regeln am Gesetz vorbei aufstellen. Das wurde ihr vom Finanzgericht Düsseldorf (Az. 4 K 1154/20 Erb