36 Seiten-Fax ist um 00:02 Uhr noch pünktlich bei Gericht
36 Seiten-Fax ist um 00:02 Uhr noch pünktlich bei Gericht Wird Revision gegen ein Finanzgerichtsurteil eingelegt und faxt der Anwalt das (36 Seiten umfassende) Schreiben am letzten Tag der Frist um 23:43 Uhr an den Bundesfinanzhof, wo es erst um 00:02 Uhr vollständig ankommt (und damit nach Ablauf der Frist), so kann dennoch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erreicht werden, weil die Übertragungszeit ungewöhnlich lange dauerte. Stellt sich heraus, dass beispielsweise eine Sendung mit 33 Seiten kurz vorher lediglich 7 Minuten und 27 Sekunden benötigte, so ist davon auszugehen, dass auch die aktuelle Sendung unter normalen Umständen vor 00:00 Uhr angekommen wäre. Die langsame Datenübertragung falle aus dem Rahmen und dürfe nicht zu Lasten des Absenders gehen (BFH, Az. IX R 33/18).
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