Insolvente GmbH im Gläubigerausschuss einer anderen, ebenfalls insolventen GmbH

Die deutsche Insolvenzordnung (InsO) kennt einmal die Gläubigerversammlung, zum andern aber auch den Gläubigerausschuss als Organ der Willensbildung der (Insolvenz-)Gläubiger. Normalerweise wird ein Gläubigerausschuss nur in größeren…