Insolvente GmbH im Gläubigerausschuss einer anderen, ebenfalls insolventen GmbH
Die deutsche Insolvenzordnung (InsO) kennt einmal die Gläubigerversammlung, zum andern aber auch den Gläubigerausschuss als Organ der Willensbildung der (Insolvenz-)Gläubiger. Normalerweise wird ein Gläubigerausschuss nur in größeren…
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