Investitionsabzug

Investitionsabzug Ein Unternehmen kann auch dann die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des IAB erfüllen, wenn das Wirtschaftsgut gar nicht in der (deutschen) Betriebstätte der Firma steht, sondern in einem anderen Unternehmen in Italien. Im konkreten Fall hatte das Unternehmen eine Spritzgussform in Italien herstellen und dort zum Einsatz kommen lassen. Es war vertraglich vereinbart, dass die Form nicht anderweitig benutzt werden durfte – nur die Herstellung von Kunststoffteilen für die deutsche Firma war erlaubt. Aus diesem Grund durfte der deutsche Unternehmer laut BFH 40 % des künftigen Aufwands steuerlich abziehen. Der nötige 'Verbleib' in der Firma sei nicht nur örtlich zu sehen, sondern auch funktional, so die höchsten deutschen Steuerrichter.