Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Chef darf eine Quarantäne-Anordnung nicht einfach anzweifeln
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Chef darf eine Quarantäne-Anordnung nicht einfach anzweifeln Bezweifelt ein Arbeitgeber die Information eines Angestellten, sich in behördlich angeordneter Corona-Quarantäne zu befinden und deswegen nicht zur Arbeit erscheinen zu können, so darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch dann nicht kündigen, wenn der Mitarbeiter das vom Chef geforderte behördliche Schreiben auch nach mehreren Tagen nicht vorlegt. Der Arbeitgeber vermutete, der Dachdecker wolle sich lediglich vor der Arbeitsleistung drücken. Dem Chef reichte es nicht, dass das Gesundheitsamt die Quarantäne lediglich telefonisch ausgesprochen hatte. Die Kündigung wurde vom Arbeitsgericht Köln als sitten- und treuwidrig angesehen. Der Mitarbeiter habe sich lediglich an die behördliche Quarantäneanordnung gehalten (ArG Köln, Az. 8 Ca 7334/20).
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