Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Arbeitsunfähigkeit
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Arbeitsunfähigkeit Sind Beschäftigte krankgeschrieben, müssen sie deswegen nicht grundsätzlich im Bett liegen. Sie dürfen auch privaten Tätigkeiten nachgehen, ohne dass sie eine Kündigung fürchten müssen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln von Mitte Dezember(Az. 8 Sa 491/20). Das Gericht hatte entschieden: Einem Bekannten zu helfen, Pizzakartons zu packen, erschüttert den Beweiswert einer Krankschreibung nicht, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von „Unwohlsein und Ermüdung“ ausgestellt wurde. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat laut LAG Köln grundsätzlich eine hohe Beweiskraft, die hier nicht erschüttert wurde.
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