Digitale Gesellschafterversammlung: Nicht nur bei Corona möglich (Teil 3)

Sind Sie GmbH-Gesellschafter, dann haben Sie das unbedingte Recht, an Gesellschafterversammlungen teilzunehmen. Denn die Gesellschafterversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan in der GmbH. Damit gehört das Teilnahmerecht zum Kernbereich…