Steuererklärung Abgabefrist

Steuererklärung Abgabefrist Wer Steuerberatern gleichgestellt werden will, muss das gut begründen können. Der Geschäftsführer einer GmbH kann nicht durchsetzen, beim Finanzamt eine Frist für die Abgabe der Steuererklärungen sowie für die Bilanz zu erhalten, wie sie Steuerberatern zusteht (also bis zum 28.2. beziehungsweise 29.2. des übernächsten Jahres). Der steuerlich nicht vertretenen GmbH wurde lediglich die übliche Frist bis zum 31.7. des auf das Steuerjahr folgenden Jahrs gewährt. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab – ebenso die Finanzgerichte. Der Geschäftsführer habe die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht hinreichend dargelegt. Mache er geltend, die steuerberatenden Berufe würden verfassungswidrig bevorzugt, dann müsse er sich „detailliert und substantiiert“ mit den Begründungen der Gesetze, mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie mit vorhandener Literatur zu dem Thema auseinandersetzen. Darauf sei er bzw. sein Rechtsbeistand nicht ausreichend eingegangen (BFH, Az. XI B 17/20).