GmbH-Geschäftsführer darf nicht irreführend werben
„Wer unser AMOAIR-Desinfektionsmittel versprüht, der entfernt 99,99 % aller Bakterien und Viren aus der gesamten Raumluft!“ – so oder so ähnlich hatte eine GmbH für ihr Produkt geworben. Diese Werbeaussage missfiel einem Konkurrenten ganz enorm.…
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