Direktversicherung: Einmalzahlung ist Einkommen

Direktversicherung: Einmalzahlung ist Einkommen Das Finanzgericht Münster hat entschieden, eine Frau, die eine Einmalzahlung aus einer Direktversicherung erhalten habe, könne sich nicht dagegen wehren, dass das Geld besteuert wird. Das Finanzamt kann die Summe mit Einkommensteuer belegen. Das sei nicht verfassungswidrig, so das Finanzgericht Münster, auch wenn eine monatliche Verrentung zu einer geringeren Steuerbelastung führen würde (FG Münster, Az. 15 K 1271/16 E).