Krankenkassen-Bonuszahlungen
Krankenkassen-Bonuszahlungen Für vom Steuerpflichtigen selbst bezahlte Vorsorgemaßnahmen müssen Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse nicht versteuert werden (BFH, Az. X R 16/18). Die gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten mindert nicht den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge, sofern hierdurch ein finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird. Das gilt nach einer Entscheidung des BFH auch in den Fällen, in denen der Bonus pauschal ermittelt wird. Der BFH nimmt in seiner jetzigen Entscheidung eine differenzierte Betrachtung vor. Danach mindern auch solche Boni, die nicht den konkreten Nachweis vorherigen Aufwands des Steuerpflichtigen für eine bestimmte Gesundheitsmaßnahme erfordern, nicht den Sonderausgabenabzug. Sie sind nicht als steuerlich relevante Leistung der Krankenkasse anzusehen.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!