Krankenkassen-Bonuszahlungen

Krankenkassen-Bonuszahlungen Für vom Steuerpflichtigen selbst bezahlte Vorsorgemaßnahmen müssen Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse nicht versteuert werden (BFH, Az. X R 16/18). Die gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten mindert nicht den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge, sofern hierdurch ein finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird. Das gilt nach einer Entscheidung des BFH auch in den Fällen, in denen der Bonus pauschal ermittelt wird. Der BFH nimmt in seiner jetzigen Entscheidung eine differenzierte Betrachtung vor. Danach mindern auch solche Boni, die nicht den konkreten Nachweis vorherigen Aufwands des Steuerpflichtigen für eine bestimmte Gesundheitsmaßnahme erfordern, nicht den Sonderausgabenabzug. Sie sind nicht als steuerlich relevante Leistung der Krankenkasse anzusehen.