Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Kündigung
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — KündigungSoll es eine Anhörung geben, so muss diese zügig durchgeführt werden. Beabsichtigt ein Arbeitgeber, einen Beschäftigen fristlos zu kündigen, so muss diese Kündigung innerhalb von zwei Wochen „nach Kenntniserlangung der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen“ ausgesprochen werden. Will der Arbeitgeber allerdings zuvor noch den in den Fokus geratenen Mitarbeiter zu dem Thema anhören, so beginnt die zweiwöchige Frist nicht zu laufen. Eine solche Anhörung muss dann kurzfristig stattfinden. Die Frist dafür darf einen Zeitraum von einer Woche „nach Bekanntwerden der Kündigungsgründe“ nicht überschreiten (BAG, Az. 2 ABR 2/19).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!