Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Abmahnung

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Abmahnung Mit der Ausrede 'AU' darf ein Amtsarzt-Termin nicht geschwänzt werden. Ist ein Mitarbeiter immer wieder arbeitsunfähig krank und wird er vom Arbeitgeber zum Amtsarzt geschickt, um prüfen zu lassen, ob er überhaupt noch dauerhaft arbeiten kann, so kassiert er zu Recht eine Abmahnung, falls er den Termin beim Amtsarzt „wegen Arbeitsunfähigkeit“ nicht wahrnimmt. Zwar dürfen 'krankgeschriebene' Arbeitnehmer normalerweise nicht in den Betrieb zitiert werden, wenn z. B. ein Personalgespräch ansteht. Besteht aber ein wichtiger Grund für eine ärztliche Untersuchung, so darf dem Termin nicht mit der Begründung ferngeblieben werden, es liege eine 'AU' vor. Diese Untersuchung diene ja gerade dem Zweck zu prüfen, ob der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeit nochmal aufnehmen kann (LAG Nürnberg, Az. 7 Sa 304/19).