Zahlungen nach Insolvenzreife — Keine Corona-Milde bei Geschäftsführerhaftung
Der Grundsatz ist klar, sehr verehrte Damen und Herren: Sie als GmbH-Geschäftsführer (GF) sind verpflichtet, sobald einer der Insolvenzgründe Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt, unverzüglich – spätestens innerhalb von drei Wochen –…
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