Zahlungen nach Insolvenzreife — Keine Corona-Milde bei Geschäftsführerhaftung

Der Grundsatz ist klar, sehr verehrte Damen und Herren: Sie als GmbH-Geschäftsführer (GF) sind verpflichtet, sobald einer der Insolvenzgründe Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt, unverzüglich – spätestens innerhalb von drei Wochen –…