Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Wechsel von Elternzeit in die Teilzeit

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Wechsel von Elternzeit in die TeilzeitIst eine Frau aus ihrem Vollzeitjob in die Elternzeit gegangen, wobei sie angekündigt hatte, insgesamt zwei Jahre nehmen zu wollen, und dabei nach einem Jahr in Teilzeit wieder einzusteigen, so steht ihr das grundsätzlich zu. Führt sie vor ihrer geplanten Rückkehr zwei Gespräche mit dem Arbeitgeber, in denen der nicht auf den Teilzeitwunsch eingeht, und bekommt die Frau schließlich drei Monate danach die schriftliche Ablehnung ihres Teilzeitwunsches, so muss sie die nicht hinnehmen. Das gelte jedenfalls dann, soweit sie alle formalen Voraussetzungen eingehalten habe. Denn Arbeitgeber haben — stellen Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus der Elternzeit heraus den Antrag auf Teilzeit — vier Wochen Zeit, um den Antrag schriftlich abzulehnen. Und das geht nur, wenn der Teilzeit wichtige betriebliche Gründe entgegenstehen. Mit Ablauf der Frist gilt der Teilzeitwunsch als genehmigt (Hessisches LSG, Az. 10 SaGa 738/19).