Kfz-Kaskoversicherung — Grobe Fahrlässigkeit kostet 75 %

Kfz-Kaskoversicherung — Grobe Fahrlässigkeit kostet 75 % Lässt ein Autofahrer den Zündschlüssel im Auto stecken, so dass das Fahrzeug unverschlossen in einer Einfahrt steht, so handelt er grob fahrlässig. Wird das Auto in dieser Zeit gestohlen, so kann die Kfz-Kaskoversicherung die Regulierung des Schadens kürzen – allerdings nicht auf 'null'. Denn das Auto stand nicht auf der Straße und die Fenster waren verschlossen. Es sei nicht damit zu rechnen gewesen, dass viele Fußgänger an dem Wagen vorbeigehen würden – außerdem war seine Abwesenheit nur für kurze Zeit geplant. Das Oberlandesgericht Dresden hielt deswegen eine Kürzung auf 25 % für angemessen. Auf 75 % des Schadens blieb der Autobesitzer sitzen (OLG Dresden, Az. 4 U 2082/19).