Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Kurzarbeitergeld für Geschäftsführer

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Kurzarbeitergeld für Geschäftsführer Ein GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer (GF/GGF), der sozialversicherungspflichtig ist, hat ebenfalls Anspruch auf Kurzarbeitergeld/KUG sofern es die Bemessungsgrenzen zulassen (Sozialgericht Kassel, Az. S 11 AL 1435/03). Auch Leiharbeitnehmer können nunmehr in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG. Die bisherige – gegenläufige – Rechtsprechung wird also nicht mehr angewendet, da sich die gesetzliche Lage geändert hat. Ausgeschlossen vom KUG sind aber Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde, die Krankengeld beziehen oder die ohnehin Geldleistungen von der Agentur für Arbeit erhalten.