Betriebsfeier

Betriebsfeier Ist eine Betriebsfeier (hier ein Jahresabschlussfest) nur für angestellte Führungskräfte des Betriebes organisiert worden, so darf die dafür abzuführende Lohnsteuer nicht mit dem Pauschalsteuersatz in Höhe von 25 % erhoben werden. In dem konkreten Fall ging es um eine Feier, die knapp 17.000 € kostete und Speisen, Getränke, Dekoration und Unterhaltungsangebote einschloss. Diesen Betrag versteuerte der Arbeitgeber pauschal mit 25 % – zu Unrecht. Das Finanzgericht Münster machte deutlich, dass die Aufwendungen „unstreitig zu Arbeitslohn der Teilnehmer“ führen müssen. Die Pauschalbesteuerung sei nur dann möglich, wenn allen Betriebsangehörigen die Teilnahme offenstehe (FG Münster, Az. 8 K 32/19).