Kfz-Haftpflichtversicherung: Ein halber Meter Sicherheitsabstand reicht
Kfz-Haftpflichtversicherung: Ein halber Meter Sicherheitsabstand reicht Fährt eine Autofahrerin an einem am rechten Fahrbahnrand geparkten Auto mit einem Abstand von mehr als einem halben Meter vorbei, und öffnet sich plötzlich die Fahrertür des geparkten Autos, so liegt die alleinige Schuld für einen Zusammenstoß beim Aussteigenden. Ergibt die Beweisaufnahme, dass die Tür um mindestens 60 bis 80 Zentimeter in die Fahrbahn hineingeragt haben muss, so trifft die Vorbeifahrende keine Schuld. Der Schaden (hier in Höhe von knapp 2.500 €) ist allein von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters des stehenden Autos zu regulieren (LG Hagen, Az. 3 S 46/17).
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