Die Ausfallhaftung verbleibender Gesellschafter (Teil 2)

Nachdem die Angabe des Stammkapitals einer der zwingenden Inhalte der Satzung ist, erfordert dessen Erhöhung stets eine Satzungsänderung. Sie unterliegt den Vorschriften der §§ 53 f. und 55 ff. GmbHG und umfasst stets die Erhöhung der Ziffer des…