Mietrecht: Für die Kautionsabrechnung gibt es keine feste Frist

Mietrecht: Für die Kautionsabrechnung gibt es keine feste Frist Die von einem Mieter vor Beginn des Mietverhältnisses geleistete Zahlung der Kaution muss der Vermieter nach Ende der Laufzeit des Mietvertrags abrechnen. Der BGH: Der Vermieter muss das in einer „angemessenen, nicht allgemein bestimmbaren Frist gegenüber dem Mieter tun und erklären, ob und welche aus dem beendeten Mietverhältnis stammenden Ansprüche er gegen den Mieter erhebt“ (BGH, Az. VIII ZR 141/17).