Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht —Interner Arbeitsmarkt statt Kündigungsschutz?

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht —Interner Arbeitsmarkt statt Kündigungsschutz? Überhangkräfte, die sich ohne Erfolg auf offene Stellen im Unternehmen bewerben, können nicht allein deshalb aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden, so das Bundesarbeitsgericht. Es hat klargestellt, dass Überhangkräften, die nach den Planungen des Unternehmens betriebsbedingt entlassen werden müssten, der gesetzliche Kündigungsschutz nicht unter Berufung darauf entzogen werden kann, sie hätten sich vor Ausspruch der Kündigung längere Zeit erfolglos intern beworben (BAG, Az. 2 AZR 50/19).