Leasing: Fiktive Herstellungskosten dürfen nicht einfach so verlangt werden

Leasing: Fiktive Herstellungskosten dürfen nicht einfach so verlangt werden Bei der Beschädigung eines geleasten Fahrzeugs kann der Schaden des Leasingnehmers neben einem möglichen Haftungsschaden im Entzug der Sachnutzung bestehen. Der Leasingnehmer, der die Pflicht zur Instandsetzung des Leasingfahrzeugs gegenüber dem Leasinggeber und Eigentümer für jeden Schadensfall übernommen und im konkreten Schadensfall nicht erfüllt hat, kann nicht ohne Zustimmung des Eigentümers vom Schädiger statt der Herstellung die fiktiven Herstellungskosten verlangen (BGH, Az. VI ZR 481/17).