Gewerbesteuer

Gewerbesteuer Ein Produktionsunternehmen, das fünf Tage lang auf einer Fachmesse sein Sortiment präsentiert und zu diesem Zweck einen Messestand angemietet hat, muss es nicht akzeptieren, dass das Finanzamt die für den Stand gezahlte Miete dem gewerbesteuerrechtlichen Gewinn hinzurechnet. Die Finanzverwaltung begründete das damit, dass es sich dabei um Mietzinsen für die Benutzung eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens handele, das im Eigentum eines anderen stehe. Das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 10 K 2717/17) sah das anders. Die angemietete Messefläche sei kein fiktives Anlagevermögen, das besteuert werden dürfe. Revision ist anhängig beim BFH unter Az. III R 15/19.