Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Sachgrundlose Befristung

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Sachgrundlose BefristungWer vor acht Jahren schon mal da war, hat's diesmal besser. Das Bundesarbeitsgericht hat einem Arbeitnehmer, der mit seinem Einverständnis vom Arbeitgeber befristet eingestellt worden war, ohne dass dafür ein „sachlicher Grund“ vorlag, eine „Dauerbeschäftigung“ verschafft. Der Mann war acht Jahre zuvor in derselben Firma bereits mehr als ein Jahr lang „sachgrundlos“ befristet beschäftigt. Und da das Gesetz sagt, dass niemand im selben Betrieb ein zweites Mal auf diese Art tätig sein muss — und sei die erste Beschäftigung auch noch so lange her —, habe sich die zweite Tätigkeit in eine Dauerbeschäftigung umgewandelt, die nur unter den üblichen Regeln des Arbeitsrechts vom Arbeitgeber aufgelöst werden dürfe, so das höchste Arbeitsgericht. Nur wenn die erste Beschäftigung des Arbeitnehmers bei diesem Arbeitgeber „sehr lange zurückgelegen“ hätte, wäre eine weitere Tätigkeit dieser Art erlaubt gewesen. Acht Jahre seien aber keine „sehr lange Zeit“, ist der Urteilsbegründung zu entnehmen (BAG, Az. 7 AZR 733/16).