Stipendium

StipendiumWer Unterstützung bekommt, muss Steuern zahlen. Forscht eine promovierte Wissenschaftlerin an dem Institut, an dem sie promoviert hatte, im Ausland weiter und erhält sie dafür von dem Institut ein Stipendium (hier in Höhe von 2.100 € monatlich), so handelt es sich dabei um eine steuerpflichtige „sonstige Einnahme“, obwohl sie mit dem Institut keinen Arbeitsvertrag geschlossen hatte und auch keine Gegenleistung für das Stipendium erbringen musste. Die Frau kann die ihr entstandenen Werbungskosten (hier für eine doppelte Haushaltsführung) gegenrechnen (FG Düsseldorf, Az. 13 K 614/17).