Reisekosten

ReisekostenAuch nicht eingenommene Mahlzeit mindert die abzugsfähigen Reisekosten. Arbeitnehmer, die auf einer Dienstreise für ihren Arbeitgeber unterwegs sind, können sich für die Dauer der Abwesenheit von ihrer „ersten Tätigkeitsstätte“ Reisekosten von ihrem Arbeitgeber erstatten lassen oder in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Dazu gehört auch der Abzug von 9,60 €, wenn der Arbeitgeber ein Mittagessen finanziert hat. Was hier dazu führte, dass aus der 12€-Tagespauschale für die Abwesenheit von der eigenen Wohnung nur noch 2,40 € übrigblieben. Und nach Ansicht des Finanzamts sowie – ihm folgend – des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az. 5 K 432/17) ist der 9,60€-Abzug auch dann vorzunehmen, wenn der Mitarbeiter gar nicht am für ihn kostenfreien Mittagessen teilgenommen hat. Revision ist beim BFH unter Az. VI R 16/18 anhängig.