Raucherpausen — Die Regelung zum Qualmen ist Chefsache
Sie als Arbeitgeber können mitbestimmungsfrei anordnen, sehr verehrte Damen und Herren, dass Raucherpausen nur in den regulären Pausen zulässig sind. Sie als Arbeitgeber haben einen Anspruch auf Einhaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und Arbeitnehmer kein Recht auf Raucherpausen außerhalb der regulären Pausen. Das hat das ...
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