Von der Leiharbeit zum Dauerjob

Von der Leiharbeit zum Dauerjob Selbst wenn ein Leiharbeitnehmer jahrelang den gleichen Job bei einer Firma macht, hat er nicht zwingend Anspruch auf eine Festanstellung bei dieser Firma. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass „der Leiharbeitnehmer aus Unionsrecht kein subjektives Recht auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem entleihenden Unternehmen ableiten kann“. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der 55 Monate lang als Leiharbeiter beschäftigt war. Er konnte jedoch allein aufgrund der langen Zeit als Leiharbeitnehmer keine Festanstellung ableiten (EuGH, C-232/20).