Corona-Bonus als Trojaner
Sie können als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern steuerfreie Zuschüsse oder Sachbezüge bis zu 1.500 € gewähren (§ 3 Nr. 11a EStG). Die Regelung wurde schon einmal bis Mitte 2021 verlängert. Jetzt ist die Zahlfrist bis zum 31.3.2022 verlängert worden…
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