Auf den Punkt gebracht
Auf den Punkt gebracht Auch lange zurückliegender Minijob kann das Arbeitsverhältnis retten: Soll ein bereits dreimal verlängertes, befristetes Arbeitsverhältnis einer Produktionshelferin enden, so kann sie sich dagegen wehren und eine Festanstellung verlangen, sofern sich herausstellt, dass sie bereits einmal bei dem Arbeitgeber beschäftigt war — wenn auch 15 Jahre zuvor und in einer etwas anderen Funktion. Denn eine so genannte sachgrundlose Befristung ist nicht zulässig, falls mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (= „Vorbeschäftigungsverbot“). Hier reichte es, dass die Frau seinerzeit als Reinigungskraft beschäftigt war. Das sei keine „völlig unterschiedliche Tätigkeit“. Auch sei sie nicht „zu lange her“ und auch nicht — mit 18 Monaten — „zu kurz“ gewesen (LAG Hamm, Az. 9 Sa 1059/20).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!