Corona-Bonus
Corona-Bonus Noch bis zum 31. März 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen sog. „Corona-Bonus“ bis zu 1.500 € steuerfrei auszahlen. Dieser Betrag kann jedoch nach einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Oldenburg (Az. 6 Ca 141/21) nach einer Kündigung des Arbeitnehmers nicht zurückgefordert werden. Entsprechende schriftliche Vereinbarungen oder Ergänzungen zum Arbeitsvertrag sind unwirksam.
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