Auch Balkonien ist Urlaub

Kein Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass Sie als Arbeitgeber ihm Urlaubstage, die er auf behördliche Anordnung hin in Quarantäne verbringen musste, nachgewähren (Arbeitsgericht Bonn, Az.: 2 Ca 504/21 agi 162103). Ausnahme natürlich – die gilt…