Auch Balkonien ist Urlaub
Kein Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass Sie als Arbeitgeber ihm Urlaubstage, die er auf behördliche Anordnung hin in Quarantäne verbringen musste, nachgewähren (Arbeitsgericht Bonn, Az.: 2 Ca 504/21 agi 162103). Ausnahme natürlich – die gilt…
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