Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht Betriebsschließungsversicherung: Kein Versicherungsschutz wegen Corona-Pandemie. Es bestehe kein Versicherungsschutz nach § 2 der Zusatzbedingungen der Betriebsschließungsversicherung während des ersten Lockdowns vom 18.3. bis 16.4.2020. § 2 dieser Zusatzbedingungen enthalte allenfalls einen dynamischen Verweis auf den Katalog der Krankheiten und Krankheitserreger i. S. d. §§ 6, 7 Infektionsschutzgesetz. COVID-19 wurde erst nach diesem Zeitraum in den Katalog integriert. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb die Berufung gegen das klageabweisende Urteil zurückgewiesen (Beschluss vom 31.5.2021, Az. 3 U 34/21).