Bonuszahlung einmal anders

Bonuszahlung einmal anders Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Mitarbeitern einen Bonus anbieten, damit sie sich impfen lassen. Hat Ihr Unternehmen keinen Betriebsrat, sind Sie in Ihrer Entscheidung pro oder contra Impfprämie völlig frei. In den anderen Fällen müssen Sie beachten, dass eine solche Zahlung mitbestimmungspflichtig ist (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 und 10 Betriebsverfassungsgesetz/BetrVG). Beachten sollten Sie auch, dass aktuell Geimpften noch keine Privilegien eingeräumt werden. Auch sie müssen sich nach wie vor an die AHA-Regeln halten.