Mitgliedsbeiträge für Fitness-Studios als steuerfreie Gesundheitsförderung
Unterstützen Sie als Arbeitgeber Leistungen im Bereich der Prävention und der Gesundheitsförderung Ihrer Arbeitnehmer, sind diese lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern Ihre Unterstützung 600 € im Jahr nicht übersteigt und Sie sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren (§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz/EStG). ...
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