Kündigung: Zwei Wochen sind und bleiben zwei Wochen!
Wollen Sie einen Arbeitnehmer fristlos kündigen, sehr verehrte Damen und Herren, dann brauchen Sie nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit § 314 BGB einen wichtigen Grund. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn es einer der beiden Vertragsparteien unter Berücksichtigung aller (!) Umstände und unter Abwägung beider ...
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