Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht Angeordnetes Homeoffice wegen der Corona-Pandemie verstößt nicht gegen angemessene Beschäftigung. Die Corona-Pandemie rechtfertigt beschränkte Tätigkeit im Homeoffice. In der Abwägung zwischen der Erfüllung der Arbeitgeber-Fürsorgepflicht und dem Anspruch auf einen angemessenen Arbeitsplatz im Betrieb muss der Arbeitnehmer jedenfalls für einen kurzen Zeitraum von drei Wochen angesichts der durch die Pandemie bestehenden Ausnahmesituation in Kauf nehmen, dass sich die angemessene Beschäftigung auf eine bloße Rufbereitschaft und Übertragung einzelner Aufgaben im Homeoffice beschränkt (Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 14.4.2020 – Az. 28 L 119/20). Im konkreten Fall ging es zwar um eine über 60-jährige Amtsinspektorin, die bei einem Berliner Bezirksamt beschäftigt war. Aber die Entscheidung aus der Fürsorgepflicht heraus, weil aufgrund des Lebensalters ein erhöhtes Risiko für eine COVID-19-Erkrankung besteht, trifft sicherlich auch auf jeden Arbeitgeber zu.