Verpflichtung zur stufenweise Wiedereingliederung Schwerbehinderter

Ein Arbeitnehmer hat gegen Sie als Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass Sie an seiner stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben mitwirken. So der Grundsatz – jetzt die Ausnahme: Bei einem schwerbehinderten oder…