Auch ohne Betriebsrat: Beschwerderecht von Arbeitnehmern gilt!

Nach § 84 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hat jeder Arbeitnehmer ein Beschwerderecht. Er darf sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder…