Auch ohne Betriebsrat: Beschwerderecht von Arbeitnehmern gilt!
Nach § 84 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hat jeder Arbeitnehmer ein Beschwerderecht. Er darf sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder…
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!