Gewerbliche Ladeinfrastruktur wird gefördert — was die ALPHA von PRACHT dazu beitragen kann

So, nun ist es amtlich: Der Bund bezuschusst ab sofort den Aufbau gewerblicher Ladeinfrastruktur. „Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge“, teilt das Ministerium mit. Bisher wurden privat genutzte Ladepunkte subventioniert, dieser Geldregen ist jedoch inzwischen versiegt, es können keine Anträge mehr gestellt werden. Und es ergibt Sinn, dass Ladeinfrastruktur auch überall dort entsteht, wo Autos ohnehin über längere Zeit parken – wie in unternehmenseigenen Tiefgaragen und Parkhäusern oder auch im Freien. Ein Meilenstein, um die E-Mobilität in Deutschland weiter voranzutreiben – und eine ideale Lösung für die Mitarbeiter, die ihre Autos laden wollen. Ebenso für Unternehmen, die ihren Kunden eine Möglichkeit zum Laden bieten wollen.

Gefördert werden der Kauf und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären (nicht mobilen!) Ladestation inklusive Netzanschluss, wenn sie sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen bzw. kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal aber 900 € pro Ladepunkt (die Gesamtkosten müssen mindestens also 1.285,71 € pro Ladepunkt betragen) bzw. 45.000 € pro Standort. Während es bei privaten Ladepunkten nicht mehr als 11 Kilowatt Ladeleistung sein durften, sieht die gewerbliche Förderung eine Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt vor. 350 Mio. € liegen in diesem Fördertopf. Seit dem 23. November dieses Jahres sind über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anträge auf Bezuschussung möglich.

PRACHT/Dautphetal hat direkt zum Förderstart seine Wallboxen auf Förderfähigkeit prüfen lassen. Ergebnis: Von den acht Wallboxen, die das Unternehmen anbietet, sind vier förderfähig: die Modelle ALPHA XT, ALPHA XT+, ALPHA MONO XT, ALPHA MONO XT+.

Die ALPHA XT und XT+ sind Ladestationen mit zwei Ladepunkten, aber nur einer Zuleitung. Solche Doppellader – von denen es auf dem Markt nur wenige Modelle gibt und noch weniger verfügbare zu erschwinglichen Preisen – sind prädestiniert für eine Installation auf Mitarbeiter- oder Kundenparkplätzen. Mit ihnen können zwei Fahrzeuge via Anschlüsse der Standard-Norm IEC 62196-2 gleichzeitig geladen werden; in einer Garage oder – durch den hohen IP-Schutz (IP65) – auch im Freien. Die integrierte Temperaturüberwachung schützt hier die Elektronik vor Temperaturen von bis zu –25 °C und bis zu 40 °C.

Die Stromtankstellen lassen sich über Modbus RTU auf unterschiedliche Anforderungen und Ladeleistungen anpassen; das Lademanagement ermöglicht eine einstellbare Ladeleistung via Jumper bei ein- oder mehrphasigem Anschluss zwischen 2,3 und 22 kW. Alle ALPHA-Modelle sind mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen für Wechsel- und Gleichströme ausgeführt. So können die Wallboxen in Bestandsinstallationen mit oder ohne bestehendem FI-Schalter sicher betrieben werden.

Wer Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen möchte, ist verpflichtet, sich für eine Lösung mit der Option zur technischen Intelligenz zu entscheiden. Laut den KfW-Erläuterungen sind Ladestationen „intelligent gesteuert, wenn sie sich vernetzen lassen und in das Energieversorgungssystem eingebunden sind. Die intelligente Steuerung kann entweder in der Ladestation selbst eingebettet sein oder durch eine separate Komponente umgesetzt werden, wie etwa mit einem Energiemanagementsystem.“ Das heißt, eine intelligente Steuerung muss nicht direkt angewendet werden. Die Ladestation muss lediglich die Fähigkeit haben, mittels einer Schnittstelle intelligent gesteuert werden zu können. Das ist bei allen förderfähigen PRACHT-Modellen der Fall. Ist diese integriert, verfügen die Wallboxen über eine RS485-Schnittstelle mit Modbus RTU zur Kommunikation sowie einem RFID-Modul mit zwei RFID-Karten. Der Modbus stellt dann auch die Kompatibilität mit einem Energiemanager und ein PV-Anlage sicher, so dass mit den geförderten PRACHT-Wallboxen ein Überschussladen möglich ist.

Die PRACHT-Wallboxen können durch statisches und dynamisches Lastmanagement verknüpft werden. Beim statischen Lastmanagement wird eine festgelegte maximale Leistung auf die Ladepunkte aufgeteilt. Beim dynamischen Lastmanagement wird die aktuelle Leistung am Netzanschluss gemessen und die Ladeleistung dementsprechend angepasst.

Das ist notwendig, da in der Regel nur eine begrenzte Anschlussleistung seitens des Gebäudes zur Verfügung steht. Diese verfügbare Leistung ist die Summe aller Leistungen (in kW) der anzuschließenden Elektrogeräte und -anlagen. Sie wurde bei der Errichtung des Gebäudes entsprechend geplant.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen möchte insgesamt zehn Ladepunkte mit jeweils max. 22 kW Ladeleistung aufbauen. Es stehen für das Gebäude bspw 90 kW zur Verfügung. Von dieser Netzanschlussleistung kann für die Ladeinfrastruktur nur ein Teil dynamisch genutzt werden. Die nicht regulierte Last, die sich durch die zehn Ladepunkte ergibt, übersteigt die verfügbare Netzanschlusskapazität von 90 kW. Es werden mind. 220 kW Ladeleistung benötigt (zehn E-Fahrzeuge x max. 22 kW = 220 kW). Die Folge: Die gesamte Netzanschlusskapazität des Gebäudes müsste erweitert werden und es drohen hohe Lastspitzen. Durch das dynamische Lade- und Lastmanagement werden gleichzeitig alle Autos mit einer reduzierten Ladeleistung gleichmäßig mit Strom versorgt, damit keine Lastspitzen entstehen und die bereits verfügbare Netzanschlusskapazität nicht ausgebaut werden muss. So kann der ganze Arbeitstag für den Ladevorgang genutzt werden.

Zurück zu den Wallboxen: Die Modelle ALPHA MONO XT und ALPHA MONO XT+ sind, wie der Name schon vermuten lässt, Einzellader. Davon abgesehen bringen sie aber auch alle anderen Eigenschaften der Doppellader mit. Die förderfähigen Doppellader haben einen Nettolistenpreis von 1.498 € netto bei einer Fördersumme von 1.800 €, das Topmodell XT+ bietet Ladeleistung bis 22 kW und liegt bei 1.748 € Nettolistenpreis. Die Monolader liegen ab Januar zwischen 699 € für Modell XT und 1.198 € für das Model XT+. PRACHT verweist ausdrücklich darauf, dass alle Modelle auf Lager und somit direkt nach der Bestellung auch verfügbar sind.

Für den installierenden Fachbetrieb ist die Installation alles andere als ein Hexenwerk, darauf hat PRACHT eigenen Angaben zufolge bei der Entwicklung der Wallboxen großen Wert gelegt. Die Bedienungsanleitung ist übersichtlich; auf nur 16 Seiten werden Einrichtung und Bedienung kompakt und leicht verständlich dargestellt. Auch ein How-to-Video auf der Seite www.prachtenergy.comzeigt jeden der wenigen Handgriffe, die für eine Installation und Inbetriebnahme nötig sind.

Wichtig: Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Nach Antragstellung hat man zwölf Monate Zeit, die Nachweise der ordnungsgemäßen Durchführung zu erbringen, sprich die Rechnungen bei der KfW einzureichen.

Übrigens: Die Anzahl der Ladepunkte, die bei der Antragstellung angegeben werden muss, kann nachträglich nicht mehr erhöht werden. Kommen später noch weitere Ladepunkte hinzu, muss für diese ein eigener Antrag gestellt werden.

Hier noch mal das Wichtigste in Kürze: Zuschuss bis zu 900 € pro Ladepunkt Gilt für den Kauf und die Installation von Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung, die nicht öffentlich zugänglich sind und die zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten, für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen dienen Gefördert werden Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände, gemeinnützige Organisationen Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.