Vorsicht (Abmahn-)Falle! 'Neue Energielabels' ab 1.3.2021

Vorsicht (Abmahn-)Falle! 'Neue Energielabels' ab 1.3.2021 Zum 1.3.2021 gelten deshalb für die folgenden Gerätearten neue Energielabels und neue Kennzeichnungspflichten in Kraft: Elektronische Displays (neben Fernsehgeräten nun auch Monitore und digitale Signage-Displays) Haushaltsgeschirrspüler Haushaltskühlgeräte inklusive Weinkühlschränken Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner (Haushaltswaschmaschine, die zusätzlich zu den Funktionen eines Waschautomaten die Möglichkeit zum Trocknen von Textilien bietet) Kommerzielle Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion. Die Klassen A+, A++ und A+++ wurden für die oben genannten Produkte gestrichen, es gelten neue Effizienzklassen von A bis G Welche Auswirkungen die Änderungen auf den stationären Verkauf, den Onlinehandel sowie Ihre Printwerbung haben, hat der Düsseldorfer Wettbewerbsverein 'Wirtschaft im Wettbewerb e. V.' in einem übersichtlichen Leitfaden 'Abmahnfalle neue Energielabels – Fallstricke kennen und meiden' zusammengefasst. Sie können diesen per E-Mail an EI@markt-intern.de in Ihrer Redaktion abrufen.

'Wirtschaft im Wettbewerb e. V.' (1. Vorsitzender ist 'markt intern'-Herausgeber Olaf Weber) bietet 'mi'-Abonnenten individuelle Beratung ab 80 € (zzgl. USt.) im Jahr. Informationen unter Telefon: 0211 6799408 oder www.wirtschaft-im-wettbewerb.de.