Mittwoch, 31. Januar 2024

Dienstwagenprivileg ‘Steuer-Unwort’ des Jahrs 2023

Blogeintrag | Kommentare (0)

Mehrere Institutionen veröffentlichen regelmäßig das 'Unwort' des Jahres. Laut Duden handelt es sich hierbei um ein schlechtes, falsch gebildetes oder unschönes Wort. In der Praxis sind es regelmäßig Begriffe, die als politisch nicht korrekt gelten, weil sie gegen wichtige Regelungen des demokratischen Zusammenlebens verstoßen oder als verschleiernd bzw. irreführend angesehen werden. Einen solchen Begriff aus dem Bereich des Steuerrechts wollen wir heute zu unserem persönlichen 'Steuer-Unwort' des Jahrs 2023 küren, nämlich das Wort 'Dienstwagenprivileg'. Dieses wird gerne in der politisch linken bzw. grünen Szene verwendet, um gegen Leistungsträger der Gesellschaft Stimmung zu machen. Ein Privileg wird darin gesehen, dass angeblich Besserverdienende einen teuren Dienstwagen erhalten und 'nur' ein Prozent des Neupreises als monatlichen geldwerten Vorteil versteuern müssen, während die gesamten Kosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden können. Unterstützung erhält die Neiddebatte aus der grünen Ecke, indem behauptet wird, mit der Abschaffung der Dienstwagen könne die Umwelt entlastet werden. Beides ist natürlich falsch. Zunächst einmal übersteigt häufig der nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelte Betrag den Umfang der tatsächlichen Privatnutzung. Es erschließt sich auch nicht, wie eine höhere Nutzungswertbesteue­rung den CO2-Wert mindern soll. Entgegen den vermeintlichen Ermittlungen linker Ideologen wird die Masse der Dienstwagen nicht von den 'oberen 10.000' gefahren, sondern auch von Han­delsvertretern, Mitarbeitern von Pflegediensten, Bauleitern und Servicetechnikern. Diese dürfen ihren Firmenwagen privat nutzen, was ihnen möglicherweise die Anschaffung eines eigenen PKWs erspart, der ansonsten tagsüber ungenutzt in der Garage stehen würde. Allerdings gibt es tatsächlich ein Dienstwagenprivileg: Behördenleiter, Bürgermeister, Landräte, Staatssekretäre und natürlich Regierungspolitiker erhalten auf Kosten des Steuerzahlers meist teure Nobelkarossen, nebst Chauffeur. Insbesondere linke und grüne Politiker sollten mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Dienstwagen abgeben und – soweit sie Bundestagsabgeordnete sind – ihre kostenlose BahnCard 100 nutzen.

Anm. d. Red.: Der Beitrag ist zuerst in der markt intern-Ausgabe ‘steuerberater intern’ 02/2024 erschienen 


Verfasst von: Günter J. Stolz | Kommentare (0)

Zurück zum Blog

Kommentar verfassen

Bitte beachten Sie bei Ihren Kommentaren unsere Netiquette