Donnerstag, 29. Juni 2023

CDU/CSU verschärfen Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk

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Vor mehr als zwei Jahren hat die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) bereits ein Positionspapier zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) vorgelegt, das perspektivisch deutliche Veränderungen bis hin zur Fusion von ARD und ZDF vorsah. Es wurde von den Anhängern des ÖRR massiv kritisiert und der MIT vorhersehbar vorgeworfen, gemeinsame Sache mit der AfD zu machen, die wenig vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk hält. Widerstand gegen die letzte Beitragserhöhung gab es zudem von der CDU Sachsen-Anhalt, deren Landtagsfraktion ihre Zustimmung zur Änderung des Medienstaatsvertrages verweigerte. Erst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verweigerte dem im Juli 2021 seinen Segen.

Aktuell hat sich die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU/CSU auf ihrer Tagung in Rostock des Themas angenommen und die Position der Union deutlich verschärft. Zunächst heißt es in der Resolution, Deutschland brauche „einen starken, finanziell unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unabhängig vom Verbreitungsweg qualitativ hochwertige Inhalte zur Verfügung stellt, der durch faktenorientierte Informationen und eine korrekte, umfassende, neutrale und unabhängige Berichterstattung über sämtliche gesellschaftsrelevanten Themen zur politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Bildung und Teilhabe der gesamten Gesellschaft beiträgt und der die föderale und regionale Vielfalt Deutschlands in Stadt und Land abbildet“. Unschwer ist zu erkennen, dass die Union auf keinen Fall in den Verdacht geraten will, den ÖRR abschaffen zu wollen.

Aber anders werden soll er schon, und er soll für die Beitragszahler nicht teurer als bisher werden. Um das zu erreichen, sollen die Aufsichtsgremien „eine wirksame interne Kontrolle sicherstellen und gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz über die Erfüllung ihres Kontrollauftrages gewährleisten“. Zudem soll bei der Zusammensetzung der Rundfunkräte „künftig stärker Wert auf deren Qualifizierung gelegt werden“. Damit werden ARD und ZDF leben können.

Vor größere Herausforderungen dürfte beide allerdings stellen, dass die Union „eine grundlegende Reform bei Inhalten und Strukturen“ fordert. Die Angebote müssten „einen Mehrwert für die Gesellschaft bieten, den andere Medien in dieser Form und Breitenwirkung nicht abdecken können“. Dabei sollen die Anstalten sich fokussieren und keine Mehrfachangebote anbieten. Dies alles könne mit „weniger linearen Fernseh-Programmen, weniger Hörfunksendern, weniger Mediatheken, weniger Websites und weniger Social-Media-Kanälen als bisher“ gewährleistet  werden.

Wie schon die MIT will die Union insgesamt jetzt „eine möglichst umfassende Kooperation, eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben und eine effektive Arbeitsteilung – nicht nur innerhalb der ARD, sondern auch unter Einbeziehung von ZDF und Deutschlandradio“. Knifflig umzusetzen sein dürfte die Feststellung, zur Grundversorgung gehörten „wegen ihrer gesellschaftlichen Relevanz und Breitenwirkung grundsätzlich auch künftig die Bereiche Sport und Unterhaltung“. Denn dieses Bekenntnis wird mit der Forderung verbunden, allerdings seien die Rundfunkanstalten „hier ebenfalls zur Wahrung eines besonderen öffentlich-rechtlichen Profils verpflichtet“. Die MIT wollte dagegen eher einen Rückzug aus teuren Sportübertragungen.

Fehlen darf bei der Union nicht der Hinweis, die Rundfunkanstalten sollten sich „an den natürlichen Sprachgebrauch und die geltenden Regelungen der deutschen Rechtschreibung halten und eine Gendersprache vermeiden, die eher zur gesellschaftlichen Polarisierung als zur Integration“ beitrage.

Richtig wehtun wird den Anstalten jedoch die Festlegung, aus heutiger Sicht erscheine eine „Anhebung des Rundfunkbeitrages ab 2025 politisch nicht vermittelbar“. Die Rundfunkanstalten seien deshalb aufgerufen, ihre aktuellen beitragsrelevanten  Reformpläne möglichst schnell vorzulegen, damit sie im laufenden Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs durch die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) Berücksichtigung finden könnten. Das Ziel müsse ein stabiler Rundfunkbeitrag über die aktuelle Beitragsperiode hinaus sein. Wenn da am Ende mal nicht das BVerfG einen Strich durch diese löbliche Rechnung macht.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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