Donnerstag, 15. Juni 2023

IHK Region Stuttgart offenbart grenzenlose Arroganz

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Die IHK Region Stuttgart liefert sich seit Jahren beispiellose Auseinandersetzungen mit ihren Kritikern der Kaktus Initiative. Manchmal könnte man den Eindruck gewinnen, die IHK, zu der weltweit agierende Mitgliedsunternehmen mit wohlklingenden Namen wie Daimler, Bosch oder auch die Landesbank Baden-Württemberg gehören, schäme sich für ihre Pflichtmitglieder, die nicht mit milliardenschweren Umsätzen und Gewinnen daherkommen, sondern sich im unternehmerischen Alltag mühevoll um ihre Existenz kümmern müssen.

Nur will die Kammer die Beiträge auch dieser Mitglieder nicht missen. Ja, sie überzieht sei seit Jahren mit zu hohen Beiträgen. Dagegen wehren sich immer noch zu wenige Mitglieder, aber die, die es tun, wehren sich erfolgreich. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg der dortigen Klägerin hinsichtlich der Beitragsbescheide recht gegeben. Eigentlich wäre es deshalb höchste Zeit, dass die IHK nicht nur den sich wehrenden Mitgliedern, sondern allen Mitgliedern die unzulässigen Beiträge erstattet. Tut sie natürlich nicht. Aber selbst den klagenden Mitgliedern begegnet sie in Erfüllung der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Arroganz.

So hat sie Ende Mai einer Klägerin mitgeteilt, zwar habe sich der VGH Baden-Württemberg im Oktober 2022 „zur Anwendung des Prinzips der Jährlichkeit im Hinblick auf zweckgebundene Rücklägen“ geäußert. Unausgesprochen bleibt, dass der VGH damit die andersartige Vorgehensweise der IHK für rechtswidrig erklärt hat. Die IHK verweist dagegen darauf, das Urteil sei aber auf ihr Klageverfahren „nicht eins zu eins übertragbar“. Dennoch ist klar, worauf die IHK hinauswill. Die laufenden Verfahren möglichst schnell beenden. Dabei geht es um Beitragsbescheide der Jahre 2018 bis 2022! Zur Begründung dieses einzig sinnvollen und rechtlich unausweichlichen Weges holt sie dann weit aus: „In Anbetracht der schwerwiegenden Konsequenzen des Ukrainekrieges für unsere Mitgliedsunternehmen, der hohen Inflation und der andauernden Schwierigkeiten infolge der Coronapandemie sowie des Fachkräftemangels, hat die IHK gleichwohl entschieden, ihr Augenmerk und uneingeschränktes Zutun diesen wichtigen Themen zu widmen.“

Wow, noch dramatischer hätte man wohl als IHK nicht verbrämen können, seit Jahren einfach  höchstrichterliche Rechtsprechung zu ignorieren und Mitgliedern zu hohe Beiträge wegen rechtswidriger Rücklagen abzunehmen. Die beliefen sich bei der IHK Region Stuttgart nach Angaben der Kaktus Initiative zeitweise auf 21 Millionen Euro! Bereits im Dezember 2021 hat die Kaktus Initiative massiv gegen die damals beabsichtigte Beitragserhöhung um 60 bis 80 Prozent opponiert. Vor diesem Hintergrund muss gesehen werden, dass sich die IHK jetzt generös gibt: „Mit dem Jahresabschluss 2022 werden daher die zweckgebundenen Rücklagen der IHK aufgelöst.“ Was der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht! Die IHK Region Stuttgart belässt es aber nicht dabei, sondern bringt noch die Geringschätzung gegenüber dem Mitglied, das auf einer rechtmäßigen Behandlung seines Beitragsbescheides pocht, zum Ausdruck. „Mit Blick auf die Unerheblichkeit des angegriffenen Beitragsvolumens“, lässt sie es wissen, werde der Beitragsbescheid aufgehoben. Klar, eine Pflichtkammer mit eigenem Weinberg treffen dreistellige Beitragsbescheide nicht. Und Mitglieder, die ‘nur’ dreistellige oder – wie im Fall der Klägerin – vierstellige Beiträge zahlen, hätte die Kammer am liebsten erst gar nicht. Erst recht, wenn die auch noch auf rechtmäßigen Beitragsbescheiden bestehen.

Angesichts des bisherigen Verhaltens der Kammer, betont Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern (bffk), hätte sich ohne die Klagen „bei der IHK nichts geändert. Immerhin will die IHK Stuttgart alle zweckgebundenen Rücklagen bis Ende 2022 vollständig auflösen – ein Riesenerfolg von uns Kakteen und dem bffk. Ich kann nur an alle Zwangsmitglieder appellieren, falls noch Bescheide für die Jahre bis einschließlich 2022 offen sind oder dazu noch neue Bescheide ergehen – Widerspruch einlegen! Wir helfen gerne dabei.“


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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