Mittwoch, 24. Mai 2023

Optendrenk und die Schwierigkeiten eines Landesfinanzministers, einen soliden Haushalt aufzustellen

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Gestern war Dr. Marcus Optendrenk, der seit 2022 amtierenden Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Gast beim Wirtschaftssenat Nordrhein-Westfalen des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW. Also eher ein Heimspiel für ihn. Denn mittelständische Unternehmer schätzen von Hause aus eher Finanzminister der Union als solche anderer Parteien. Allerdings können auch CDU-Finanzminister keine finanzpolitischen Wunder vollbringen, wenn es um solide Haushalte in inflationsgeprägten Zeiten mit heftigen politischen Umbrüchen geht, und sie zudem mit Bündnis 90/Die Grünen eine gemeinsame Regierung bilden.

Und so hatte Optendrenk auch einen denkbar schlechten Start als Finanzminister, da gleich sein erster Haushalt vom Landesrechnungshof wegen der aus dessen Sicht unzureichenden Begründung der „außergewöhnlichen Notsituation“, mit der das im Haushalt geplante Sondervermögen gebildet werden sollte, für rechtswidrig erklärt wurde. Der Rechnungshof hielt sowohl die konkrete Schuldenaufnahme wie die Umwidmung der noch vorhandenen Mittel aus dem NRW-Rettungsschirm für unzulässig. Eine Rechtsauffassung, die Optendrenk zwar nicht teilt, der man sich „gemeinsam als Regierung“ aber gebeugt habe, weil die Regierung überzeugt war, eine andere Entscheidung „kommunikativ“ nicht gegen die Opposition und die vermutete Medienmacht erfolgreich hätte erklären zu können.

Ein zusätzliches Problem sei die Ende 2022 unabgesprochene kurzfristige Entscheidung des Bundesfinanzministers gewesen, den Abbau der ‘Kalten Progression’ mit Wirkung ab 2023 einzuleiten. Dies sei an sich wünschenswert, aber in der konkreten Situation finanzpolitisch schwierig zu bewerkstelligen gewesen. Das habe NRW 1,4 Milliarden Euro gekostet.

Aktuell bereitet das Finanzministerium gerade die Kabinettsvorlage für den Haushalt 2024 vor. Auch das dürfte eine komplizierte Angelegenheit werden. Denn die Ausgaben werden weiter steigen, aus vielerlei Gründen. Die Inflation treibt auch für öffentliche Auftraggeber die Kosten, die Löhne und Gehälter der eigenen Beschäftigten steigen rasant und die Wünsche nach zusätzlichen Ausgaben sind überall vorhanden. Zudem steigen die Steuereinnahmen weniger stark an, als vor der letzten Steuerschätzung prognostiziert. Dazu tragen nicht zuletzt die aus dem Boden sprießenden steuerfreien Zulagen der Arbeitgeber (Inflationsausgleichszahlungen) bei, die vom Gesetzgeber ermöglicht wurden, um die Folgen der drastisch gestiegenen Inflationsrate für die Arbeitnehmer abzumildern. Das koste, so Optendrenk, den Bund und die Länder geschätzte 20 Milliarden Euro Lohnsteuer.

Sparen ist politisch eine der schwierigsten Übungen überhaupt. Denn alle wollen eigentlich einen sparsamen Staat, geht es jedoch um Einschränkungen, dann sind die davon Betroffenen die ersten, die dagegen protestieren. Und wird dann mal beim schlanken Staat, den sich gerade Unternehmer wünschen, Ernst gemacht, zeigt dies häufig unerwünschte Nebenfolgen. So sei, erläuterte Optendrenk, in NRW in den früheren Jahren vor allem Personal bei den Bezirksregierungen eingespart worden. Personal, das inzwischen vielfach fehlt und zu hohen Antragsüberhängen dort führe. Und da sind auch noch die all überall vorhandenen Wünsche nach zusätzlichen Ausgaben, die für vermeintlich gute Zwecke getätigt werden sollen. Wahrlich, das Leben eines Finanzpolitikers ist nicht einfach!

Gleichwohl ließ Optendrenk keinen Zweifel daran, dass er sich persönlich weniger Staat, weniger Bevormundung der Bürger und eine klare Aufteilung bei der Bezahlung der anfallenden Kosten wünscht. Konkret verdeutlichte er dies an der strittigen Finanzierung der Kosten bei der Versorgung der Flüchtlinge. Da allein der Bund in der Lage sei, den Zustrom der Flüchtlinge zu steuern (durch europäische und internationale Vereinbarungen) müsse der auch die Kosten übernehmen, die entstünden, wenn es nicht zu diesen Regelungen komme und daher der Zustrom Geflüchteter weiter ansteige. Denn Menschen, die Deutschland erreichten, müssten hier „menschenwürdig“ untergebracht werden. Was das in der Praxis bedeutet, entschieden die Gerichte, in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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